Teilnahmebedingung & Haftungsausschluss
1. Veranstaltung
Der Ruundherüm ist ein 10-Stundenlauf auf der Gehegsrunde in Brotterode.
Die Veranstaltung findet am 09.10.2027 statt. Die Streckenlänge einer vollständigen Runde beträgt ca. 2,78 km.
Die Veranstaltung ist als persönliche und familiäre Laufveranstaltung konzipiert. Im Mittelpunkt stehen das gemeinsame Lauferlebnis und die Möglichkeit, innerhalb der Veranstaltungsdauer ein individuelles Laufziel zu erreichen.
2. Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung.
Mit der Anmeldung bestätigt jeder Teilnehmer, diese Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Der Veranstalter behält sich insbesondere bei Erreichen einer Teilnehmerbegrenzung oder aus organisatorischen Gründen vor, Anmeldungen nicht anzunehmen.
Die Anmeldung gilt erst nach Bestätigung bzw. Freigabe durch den Veranstalter als angenommen.
3. Gesundheitliche Voraussetzungen
Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, seinen Gesundheits- und Trainingszustand realistisch einzuschätzen.
Mit der Teilnahme bestätigt der Teilnehmer, dass aus seiner Sicht keine gesundheitlichen Gründe gegen die Teilnahme sprechen.
Bei gesundheitlichen Beschwerden, Verletzungen oder sonstigen gesundheitlichen Bedenken sollte von einer Teilnahme abgesehen bzw. vorab ärztlicher Rat eingeholt werden.
Treten während der Veranstaltung gesundheitliche Beschwerden auf, ist der Lauf gegebenenfalls abzubrechen.
4. Eigenverantwortung
Jeder Teilnehmer entscheidet selbst, wie viele Runden er absolviert, welches Tempo er läuft und wann bzw. wie lange er Pausen einlegt.
Es besteht keine Verpflichtung, die gesamte Veranstaltungsdauer von zehn Stunden zu laufen.
Die Teilnehmer haben ihre Laufweise jederzeit den persönlichen Fähigkeiten, den Streckenverhältnissen, der Witterung und der jeweiligen Situation anzupassen.
5. Strecke und Streckenverhältnisse
Der Lauf findet auf der Gehegsrunde in Brotterode statt. Eine Runde beträgt 2,79 km.
Den Teilnehmern ist bewusst, dass es sich nicht um eine vollständig abgesperrte Laufbahn handelt. Je nach Witterung können sich die Streckenverhältnisse verändern.
Mit Unebenheiten, Wurzeln, Steinen, Laub, Nässe, Schlamm oder anderen für Wege in natürlicher Umgebung typischen Gegebenheiten ist zu rechnen.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, entsprechend aufmerksam und rücksichtsvoll zu laufen.
6. Wertung
Für die Wertung zählen ausschließlich vollständig absolvierte Runden.
Die Anzahl der innerhalb der Veranstaltungszeit vollständig absolvierten Runden bildet die Grundlage der Ergebniswertung.
Die Rundenerfassung erfolgt durch das vom Veranstalter eingesetzte System.
Bei offensichtlichen Fehlern der Rundenerfassung bemüht sich der Veranstalter um eine nachvollziehbare Korrektur. Ein Anspruch auf eine technisch jederzeit fehlerfreie Zeit- oder Rundenerfassung kann nicht gewährleistet werden.
7. Verhalten während der Veranstaltung
Alle Teilnehmer haben sich gegenüber anderen Läufern, Helfern, Besuchern und sonstigen Personen rücksichtsvoll zu verhalten.
Andere Teilnehmer dürfen weder behindert noch gefährdet werden.
Anweisungen des Veranstalters und der eingesetzten Helfer, insbesondere wenn sie der Sicherheit oder dem ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung dienen, sind zu beachten.
Bei grob unsportlichem Verhalten, Gefährdung anderer Personen oder Missachtung sicherheitsrelevanter Anweisungen kann ein Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
8. Ausrüstung und persönliche Gegenstände
Jeder Teilnehmer ist selbst für geeignete Kleidung, Schuhe, persönliche Ausrüstung und gegebenenfalls eigene Verpflegung verantwortlich.
Für mitgebrachte Gegenstände, Kleidung, Sportausrüstung, elektronische Geräte oder sonstige persönliche Sachen übernimmt der Veranstalter keine Verwahrung.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet der Veranstalter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
9. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Eine darüber hinausgehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Teilnehmer tragen insbesondere die allgemeinen und sporttypischen Risiken des Laufens selbst, soweit diese nicht auf einer vom Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.
10. Witterung, Abbruch und Änderungen
Die Veranstaltung findet grundsätzlich auch bei ungünstiger Witterung statt.
Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, die Veranstaltung oder Teile davon zu verändern, zu unterbrechen, vorzeitig zu beenden oder abzusagen, wenn eine sichere Durchführung aufgrund von Witterungsverhältnissen, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder anderen nicht vertretbaren Umständen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Die Sicherheit der Teilnehmer und Helfer hat Vorrang.
11. Verpflegung
Im Veranstaltungsbereich kann eine Grundversorgung mit Getränken und Verpflegung angeboten werden.
Jeder Teilnehmer ist dennoch selbst dafür verantwortlich, entsprechend seiner persönlichen Bedürfnisse für eine ausreichende Flüssigkeits-, Energie- und Nährstoffzufuhr zu sorgen.
Besondere Ernährungsbedürfnisse, Allergien oder Unverträglichkeiten sind vom Teilnehmer eigenverantwortlich zu berücksichtigen.
12. Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen entstehen.
Soweit Personen auf solchen Aufnahmen erkennbar sind und die Aufnahmen anschließend beispielsweise auf der Veranstaltungswebsite oder in den Social-Media-Kanälen des Ruundherüm veröffentlicht werden sollen, werden die hierfür geltenden datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Vorgaben beachtet.
13. Minderjährige Teilnehmer
Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Der Veranstalter kann für die Teilnahme Minderjähriger zusätzliche Voraussetzungen festlegen oder eine Teilnahme im Einzelfall ablehnen, wenn dies aus Sicherheits- oder Organisationsgründen erforderlich erscheint.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Anmeldung und Durchführung der Veranstaltung erhoben werden, werden entsprechend der Datenschutzerklärung des Ruundherüm verarbeitet.
Bestimmte Teilnehmerdaten können nach entsprechender Information bzw. Einwilligung in der öffentlichen Starter- und Ergebnisliste veröffentlicht werden.
Weitere Informationen befinden sich in unserer Datenschutzerklärung.
15. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit dem Absenden der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, die Teilnahmebedingungen und den Haftungsausschluss gelesen zu haben und diese zu akzeptieren.
Bei minderjährigen Teilnehmern erfolgt die Zustimmung durch einen Erziehungsberechtigten.
Stand: Oktober 2026

